Förderungsmöglichkeiten für Beschattung am eigenen Haus
veröffentlicht am: 12.04.2024Ein wirksamer sommerlicher Wärmeschutz ist entscheidend, um Räume auch ohne den Einsatz von Klimaanlagen angenehm kühl zu halten. Dies trägt nicht nur zur Nachhaltigkeit und Energieeinsparung bei, sondern erhöht auch den Wohnkomfort. Deshalb unterstützt das Bundesprogramm Energieeffizienz in Gebäuden (BEG) Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Für außenliegenden Sonnenschutz wie Rollläden, Fensterläden oder Außenjalousien können im Rahmen der Effizienzhaus-Sanierung Zuschüsse des BAFA oder Förderkredite der KfW beantragt werden. Weitere Informationen zur Förderung finden Sie im folgenden Artikel.
Was wird im Rahmen des sommerlichen Wärmeschutzes gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz durch die Unterstützung des Einbaus oder Ersatzes von außen liegenden Sonnenschutzsystemen, die eine optimierte Tageslichtnutzung ermöglichen. Dazu zählen Systeme wie Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerungen. Für folgende außen liegende Sonnenschutzeinrichtungen werden Zuschüsse und Darlehen gewährt:
- Jalousien und Raffstores
- Fensterläden und Rollos nach Maß
- Markisen, die entlang der Fenster an der thermischen Außenhülle des Gebäudes angebracht werden.
Ein entscheidendes Kriterium für die Förderung ist die automatische Steuerung dieser Systeme, die nicht nur den Sonnenschutz, sondern auch die Tageslichtversorgung optimiert. Diese intelligenten Steuerungssysteme ermöglichen eine zentrale Bedienung, die manuelle Einstellungen überflüssig macht. Auch wenn die Bewohner nicht zu Hause sind, bleibt der Sonnenschutz wirksam, was insbesondere bei lang anhaltenden Hitzeperioden dazu beiträgt, dass sich die Wohnräume nicht übermäßig aufheizen.
Zu beachten ist allerdings, dass Sonnenschutzvorrichtungen zwischen den Scheiben nur im Rahmen eines Fensteraustausches gefördert werden. Bei der Sanierung zum Effizienzhaus sind dagegen sowohl außenliegende als auch zwischen den Scheiben integrierte Sonnenschutzsysteme förderfähig.
Welche Bedingungen müssen für die Förderung erfüllt sein?
Eine wesentliche Voraussetzung ist die Einhaltung der Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2:2013-02. Hierfür ist ein entsprechender Nachweis durch einen Energieberater erforderlich, der speziell für den Bereich mit den höchsten Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz zu erbringen ist.
Außerdem müssen die Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme mindestens 2.000 Euro betragen. Für einzelne Sanierungsmaßnahmen darf der förderfähige Kostenanteil pro Wohneinheit und Jahr 60.000 Euro nicht überschreiten.
Fördermöglichkeiten für die Beschattung am eigenen Haus
1. Zuschüsse des BAFA
Für Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes können Sie einen Zuschuss von 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Wenn diese Maßnahmen bereits in Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten sind, erhalten Sie zusätzlich einen iSFP-Bonus von 5 Prozent.
2. KfW-Förderkredit für die Effizienzhaus-Sanierung
Im Rahmen der Effizienzhaus-Sanierung können Eigentümer bis zu 150.000 Euro als Kredit für Maßnahmen einschließlich des sommerlichen Wärmeschutzes erhalten. Der Tilgungszuschuss beträgt je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Beantragt wird der Kredit über das KfW-Programm "Wohngebäude - Kredit (261)".
Auch Materialkosten für Eigenleistungen bei der energetischen Sanierung sind förderfähig. Dies gilt sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für komplette Effizienzhaus-Sanierungen.
3. Steuerbonus als Option zur Finanzierung von Sonnenschutzmaßnahmen
Eigentümer, die ihren Sonnenschutz selbst finanzieren und auf staatliche Fördermittel verzichten, können für die Sanierungskosten einen Steuerbonus in Anspruch nehmen. Diese Steuerermäßigung ist vor allem für Personen mit einer relativ hohen Einkommensteuerbelastung interessant. Der Bonus wird über drei Jahre verteilt und kann die Einkommensteuer um bis zu 20 Prozent der Kosten für den Sonnenschutz reduzieren. Es gelten die gleichen technischen Standards wie bei den Förderprogrammen der KfW und des BAFA, deren Einhaltung durch einen qualifizierten Fachbetrieb bestätigt werden muss. Die Einschaltung eines Energieberaters ist nicht erforderlich.
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