Länder und Kommunen sollen Wärmepläne vorlegen
veröffentlicht am: 26.06.2023Die Bundesregierung möchte eine bundesweite Pflicht zur Wärmeplanung einführen. Dies sieht ein vorliegender Gesetzentwurf für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze vor. Auf Basis von Angaben zu Heizungsart und Energieverbrauch von Gebäuden sowie der Analyse regional verfügbarer erneuerbarer Wärmequellen soll vor Ort die beste Lösung für die Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung gefunden werden.
Das Gesetz zur Wärmeplanung soll neben dem umstrittenen Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Wärmewende fördern. Nach dem Gesetz sind die Länder verantwortlich. Sie können aber die Umsetzung der Wärmeplanung auf die Kommunen übertragen. Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen ihre Wärmepläne bis Ende 2026 vorlegen. Kleinstädte mit mehr als 10.000 Einwohnern bekommen dafür zwei Jahre mehr Zeit. Für kleinere Gemeinden kann das Land von der Pflicht absehen oder vereinfachte Verfahren vorsehen. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Verbändeanhörung und soll noch im Juni vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Heizungsart und Energieverbrauch werden gebäudescharf erfasst
Eine Bestandsanalyse bildet die Basis der Wärmeplanung. Der Gesetzentwurf sieht dazu eine umfassende Datenerhebung vor. So sollen der Istzustand der Gebäudeheizungen und die jährlichen Energieverbräuche leitungsgebundener Energieträger innerhalb einer Kommune gebäudescharf ermittelt werden. Eigentümer, Unternehmen, Energieversorger, Netzbetreiber und Bezirksschornsteinfeger sollen Angaben zur Heizungsart und Energieverbrauch der letzten drei Jahre liefern. Industrie und Gewerbe sollen darüber hinaus liegenschaftsscharf über ihren jährlichen Prozesswärmeverbrauch und über anfallende Abwärmemengen informieren. Ebenso gilt es, alle relevanten Angaben zu vorhandenen oder bereits in Planung befindlichen Wärme-, Gas-, Strom- und Abwassernetzen zu erheben. Am Ende fließen die Daten zu den Energieverbräuchen, zu Energieträgern, zur Lage, Nutzung und zum Baujahr von Gebäude, Anlagen und Versorgungsnetzen in den Wärmeplan ein.
Kommunen sollen Wärmeversorgungspotenziale vor Ort analysieren
In einem weiteren Schritt sollen dann die Kommunen alle vorhandenen Potenziale zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien und von unvermeidbarer Abwärme analysieren. Dabei sollen mögliche Anlagen zur Nutzung von regional verfügbaren erneuerbaren Energiequellen wie Geothermie, Solarenergie, Umweltwärme, Abwärme und Biomasse standortscharf berücksichtigt werden. Als Potenziale sind auch die möglichen Energieeinsparungen durch Effizienzmaßnahmen in Gebäuden und bei Industrieprozessen abzuschätzen.
Wärmepläne sollen beste Optionen zur Wärmeversorgung aufzeigen
Anhand der gesammelten Daten und Potenziale können die Länder und Kommunen dann die besten Optionen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung identifizieren und unter Beteiligung der relevanten Akteure vor Ort realisieren. Die Wärmeplanung zeigt für ein beplantes Gebiet, in welchen Bereichen Gebäude besser zentral über ein Wärmenetz oder dezentral mit einer eigenen Anlage, wie etwa einer Wärmepumpe oder einem Biomassekessel, beheizt werden können. Eigentümern, die ihr Gebäude zukünftig an ein Wärmenetz anschließen können, bleibt dann der aufwendige Einbau einer eigenen Heizung auf Basis erneuerbarer Energien erspart. Außerdem soll die Wärmeplanung Auskunft darüber geben, ob ein vorhandenes Gasnetz auf grüne Gase beziehungsweise Wasserstoff umgestellt werden kann oder stillgelegt werden muss.
Anschluss- und Benutzungszwang durch Länderöffnungsklausel möglich
Der Gesetzentwurf sieht allerdings auch eine Öffnungsklausel vor, wonach die Länder eine Rechtsvorschrift zur Einführung eines Anschluss- und Benutzungszwangs an ein Wärmenetz vorsehen können.
Kommunale Wärmepläne und die Pläne zur Transformation von Gas- und Stromnetzen sind der richtige Weg hin zur Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Denn Eigentümer müssen für ihre eigene Investitionsentscheidung wissen, ob ihr Gebäude zukünftig besser zentral über ein Wärmenetz oder dezentral über eine eigene Anlage mit grünem Gas oder Wasserstoff, mit Wärmepumpe oder einem Biomassekessel versorgt werden kann. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Wärmeplanung wird allerdings zum Bürokratiemonster, wenn alle Gebäude mitsamt Heiztechnik und Verbräuchen in einem Kataster erfasst werden sollen. Für die technologieoffene Umsetzung der Wärmewende in Wohngebäuden ist das nicht nötig. Schon heute ist es möglich, anhand der bekannten Daten zu den Wohngebäuden wie Baujahr, Wohn- oder Nutzfläche hinlänglich genaue Angaben zum Energieverbrauch zu treffen und anhand vorliegender Bebauungspläne eine Wärmeplanung zu erstellen.
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