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Gesetzgebung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

veröffentlicht am: 22.11.2024

Neue Regelungen zum Heizungscheck und hydraulischen Abgleich

  

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) ist am 30. September 2024 außer Kraft getreten. Sie hatte Eigentümer von Gasheizungen bis dato zur Durchführung von Heizungscheck, Heizungsoptimierung und bei Gebäuden ab sechs Wohnungen zusätzlich zum hydraulischen Abgleich verpflichtet. Seit 1. Oktober 2024 sind diese Pflichten von den neuen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) abgelöst worden.

Während die EnSimiMaV ausschließlich Eigentümer und Betreiber von Gasheizungen in die Pflicht nahm, müssen nun nach dem GEG unabhängig vom Brennstoff alle mit Wasser betriebenen älteren Heizungen überprüft und optimiert sowie neu installierte Heizungen hydraulisch abgeglichen werden. Beides gilt für Heizungen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen.

  

Ältere Heizungen müssen fristgemäß überprüft und optimiert werden Gemäß den neuen Regelungen des GEG sind ältere Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen einer Heizungsprüfung und -optimierung zu unterziehen, und zwar

  • für nach dem 30. September 2009 installierte Heizungen innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach deren Einbau oder Aufstellung und
  • für alle vor dem 1. Oktober 2009 installierte Heizungen bis zum Ablauf des 30. September 2027.

Das bedeutet, wenn die Heizung am 1. Oktober 2009 eingebaut wurde, muss sie bereits bis zum 30. September 2025 überprüft und optimiert werden. Die Frist verlängert sich entsprechend für alle später installierten Heizungen. Wurde die Heizung am 1. Oktober 2023 eingebaut, dann werden die Maßnahmen erst ein Jahr nach dem 1. Oktober 2038 fällig. Für alle wasserbetriebenen Heizungen, die vor dem Stichtag 1. Oktober 2009 eingebaut wurden, bleibt generell Zeit bis zum 30. September 2027.

Ausnahmen gelten für Gebäude mit standardisierter Gebäudeautomation. Ebenso sind Wärmepumpen von den Maßnahmen ausgenommen, da für diese nach dem GEG andere Regelungen gelten. Eine Befreiung von der Pflicht ist generell auf Antrag durch die zuständige Behörde möglich, wenn die Anforderungen im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führen würden.

  

Neue Heizungen müssen hydraulisch abgeglichen werden Heizungssysteme mit Wasser als Wärmeträger sind nach Einbau oder Aufstellung ab 1. Oktober 2024 in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen hydraulisch abzugleichen. Dazu gehören folgende Maßnahmen:

  • eine raumweise Heizlastberechnung,
  • eine Prüfung und nötigenfalls Optimierung der Heizflächen im Hinblick auf eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur und
  • die Anpassung der Vorlauftemperaturregelung.

Der hydraulische Abgleich ist dabei nach Maßgabe des Verfahrens B nach der Fachregel des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“, Neuauflage April 2022, oder nach einem gleichwertigen Verfahren durchzuführen.

  

Dokumentationspflichten

Sowohl bei der Heizungsprüfung als auch beim hydraulischen Abgleich ist das durchführende Unternehmen verpflichtet, dem Eigentümer eine Dokumentation zu übergeben. Im ersten Fall sind das Prüfungsergebnis und der etwaige Optimierungsbedarf schriftlich festzuhalten. Im zweiten Fall ist eine Bestätigung des hydraulischen Abgleichs einschließlich aller Einstellwerte, der Heizlast des Gebäudes und der raumweisen Heizlastberechnung auszuhändigen. Insbesondere müssen auch die eingestellte Leistung des Wärmeerzeugers, die Auslegungstemperaturen, die Einstellungen der Heizungsregelung und die Anlagendrücke schriftlich dokumentiert werden.

Mieter haben in beiden Fällen auf Verlangen einen Anspruch auf unverzügliche Vorlage der jeweiligen Unterlagen durch den Vermieter.

  

Bußgeldvorschriften

Anders als bei der EnSimiMaV gilt ein Verstoß gegen die seit 1. Oktober 2024 geltenden Plichten zur Heizungsprüfung und zum hydraulischen Abgleich als ordnungswidrig und wird mit einem Bußgeld von jeweils 5.000 Euro geahndet.

  

Info:

Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass die erzeugte Wärme über das Heizwasser in einer Heizungsanlage gleichmäßig und bedarfsgerecht verteilt wird. Ohne Abgleich erhalten Heizkörper in der Nähe der Heizquelle oft zu viel, während weiter entfernte Heizkörper zu wenig Heizwasser bekommen, was zu einer ineffizienten Wärmeverteilung führt. Der Abgleich stellt sicher, dass jeder Heizkörper exakt die Wassermenge erhält, die er für eine optimale Heizleistung benötigt. Dies geschieht durch die Einstellung der Ventile in den Heizsträngen und an den Heizkörpern oder durch den Einsatz automatischer Strang- und Thermostatventile.

Der hydraulische Abgleich bringt mehrere Vorteile: Er reduziert den Energieverbrauch und damit die Heizkosten, da die Anlage effizienter arbeitet. Gleichzeitig verbessert er den Wohnkomfort, da alle Räume gleichmäßig beheizt werden. Zudem werden störende Fließgeräusche in den Leitungen vermieden, und die Lebensdauer der Heizanlage wird verlängert. Darüber hinaus gibt es in vielen Ländern Förderprogramme, die die Kosten für den hydraulischen Abgleich ganz oder teilweise übernehmen.

  

www.hausundgrund-nuernberg.de

  


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