Balkonkraftwerke – umfangreiche Erleichterungen erwartet
veröffentlicht am: 23.01.2024Bei der Ampelregierung steht Photovoltaik (PV) hoch im Kurs. Basierend auf einer detaillierten Solarstrategie sollte eigentlich zu Jahresbeginn 2024 das Solarpaket 1 in Kraft treten. Das Gesetz beinhaltet eine Reihe von Erleichterungen, um die Photovoltaik flächendeckend und beschleunigt voranzutreiben. Profitieren werden auch die zahlreichen Besitzer eines Balkonkraftwerkes.
Aufgrund diverser Schwierigkeiten beim Verfassen des diesjährigen Haushaltes musste die Umsetzung des Gesetzesvorhabens ins neue Jahr verschoben werden. Die abschließende Bundestagssitzung wurde auf den 22. März 2024 terminiert. Mit welchen Verbesserungen können Betreiber von Mini-PV-Anlagen rechnen?
Was genau ist ein Balkonkraftwerk?
Ein Balkonkraftwerk beziehungsweise eine Stecker-Solaranlage besteht üblicherweise aus zwei Modulen und einem Wechselrichter. Damit lassen sich derzeit noch bis zu 600 Watt sauberen und kostenlosen Stroms produzieren. Nicht verbrauchter Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist. Eine Vergütung, wie sie fest installierte PV-Anlagen auf dem Dach erhalten, ist nicht vorgesehen. Wer also seine auf diese Art und Weise produzierte Energie auch nachts nutzen möchte, kann dies tun, wenn er zusätzlich einen Speicher anschließt.
Wie funktioniert ein Balkonkraftwerk?
Ein Balkonkraftwerk funktioniert wie eine herkömmliche PV-Anlage. Die Module fangen die Sonneneinstrahlung auf und produzieren Gleichstrom. Der Wechselrichter wandelt diesen in Wechselstrom um, mit dem alle geläufigen Elektrogeräte eines Haushalts betrieben werden. Die Anlage wird mit einer Steckdose mit dem Hausnetz verbunden. Dadurch läuft die Zähleruhr langsamer und die monatliche Stromrechnung wird gesenkt.
Die große Mehrzahl der handelsüblichen Balkonkraftwerke lässt sich mit einem Speicher verbinden. Dann fließt der aktuell nicht verbrauchte Strom nicht ins öffentliche Netz, sondern steht zur Verfügung, wenn die Sonne gerade nicht scheint.
Welche Erleichterungen werden 2024 erwartet?
Um die Verbreitung von Balkonkraftwerken zu forcieren, enthält das neue Gesetz eine ganze Reihe von Maßnahmen, die administrative Hürden abbauen und Kosten senken. Schon zu Beginn 2023 wurde auf alle PV-Produkte und den damit verbundenen Dienstleistungen die Mehrwertsteuer erlassen. Außerdem sieht das Papier die folgenden Erleichterungen vor:
Steigerung der Leistung
Bisher darf in Deutschland mit einem Balkonkraftwerk nur höchstens 600 Watt Strom produziert werden. Bei größeren PV-Anlagen gelten andere Vorgaben, wodurch sich die Anschaffung verteuert und die Installation verkompliziert. Mit dem neuen Gesetz wird die erlaubte Höchstleistung auf den Standard der Europäischen Union (EU) von 800 Watt angehoben.
Abbau bürokratischer Hemmnisse
Bisher müssen Balkonkraftwerke sowohl im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen und beim örtlichen Versorgungsunternehmen registriert werden. Die Meldung beim Versorger entfällt zukünftig. Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist online innerhalb weniger Minuten erledigt.
Mieter sind nicht verpflichtet, die Anlage dem Vermieter zu melden, sofern keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Aus Gründen der Konfliktvermeidung wird allerdings dazu geraten.
Alte Zähler dürfen weiterlaufen
Überschüssiger Strom wird bei einem Balkonkraftwerk ohne Speicherlösung ins öffentliche Netz eingespeist. Da viele Wohneinheiten mit einem alten Ferraris-Zähler ausgestattet sind, würde die Uhr dabei rückwärtslaufen. Daher besteht der Gesetzgeber darauf, dass der Versorger auf seine Kosten einen Zähler mit Rücklaufsperre einbaut. Vorher darf keine Mini-PV-Anlage in Betrieb genommen werden.
Aufgrund der riesigen Nachfrage nach Balkonkraftwerken kommen die Versorger mit dem Zählerwechsel nicht nach. Dadurch entstehen mitunter sehr lange Wartezeiten. Daher wird diese Regelung bis auf Weiteres außer Kraft gesetzt.
Schuko-Stecker ausreichend
Bis vor einiger Zeit bestand der einflussreiche Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V. (VDE) darauf, dass ein Balkonkraftwerk ausschließlich mithilfe einer Wieland-Steckdose mit dem Hausnetz verbunden werden muss. Diese ist sehr teuer und es bedarf eines Fachbetriebs, um die Installation vorzunehmen. Die damit verbundenen Kosten beschneiden die Rentabilität einer Mini-PV-Anlage entscheidend. Zukünftig ist eine einfache Schuko-Steckdose ausreichend, um die Anlage in Betrieb zu nehmen.
Welche Aspekte sind bei der Standortwahl zu berücksichtigen?
Eine Mini-PV-Anlage kann nicht nur am Balkongeländer befestigt werden. Auch eine Installation im Garten, an der Fassade oder auf dem Terrassendach ist möglich. Das benötigte Befestigungssystem ist dabei Teil des Lieferumfangs.
Bei der Standortwahl ist zu berücksichtigen, dass die Module möglichst gen Süden zeigen und in einem Neigungswinkel von 30 bis 35° angebracht werden. Es ist darauf zu achten, dass Verschattungen vermieden werden und der Wechselrichter, die Batterie und die Steckdose weder der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind noch feucht werden.
Bildquelle(n): https://pixabay.com/de/illustrations/balkonkraftwerk-solaranlage-8139984/ | Franz Bachinger