Kosten für Handwerkerleistungen

veröffentlicht am: 11.09.2015

Wer sein Heim verschönern möchte und nicht über ausreichend Talent oder Zeit verfügt, greift gerne auf einen Fachmann zurück. Wenn man keine Zeit oder Lust hat Putz- oder Gartenarbeiten zu erledigen, kann man sich qualifizierter Hilfe bedienen. Das Schöne daran ist, dass solche Kosten für Handwerkerleistungen unter bestimmten Umständen steuerlich geltend gemacht werden können.

Handwerkerleistungen sind Arbeiten, die gewöhnlich von einem Fachmann durchgeführt werden, insbesondere Wiederherstellungs-, Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie die Gartengestaltung. Handwerkliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer Neubaumaßnahme sind jedoch nicht begünstigt! Die beauftragten Arbeiten müssen in Ihrer selbstgenutzten Wohnung, Ihrem Haus oder auf dem dazugehörigen Grundstück ausgeführt werden. Steuerlich geltend gemacht werden können Lohn- sowie Fahrt- und Gerätekosten für handwerkliche Arbeiten. Ebenso können Verbrauchsmittel, die für die Arbeiten nötig sind und die Entsorgung von Abfällen geltend gemacht werden – allerdings nur dann, wenn das Teil des Auftrags für Modernisierungsarbeiten ist. Zu den von den Finanzämtern anerkannten Handwerkerleistungen zählen u. a.:

  • Malerarbeiten in der Wohnung oder am Haus,
  • Gartenarbeiten,
  • Austausch oder Renovierung von Fenstern und Türen,
  • Dach- oder Fassadenarbeiten,
  • Reparatur von Haushaltsgeräten, Elektronikgeräten und Computern,
  • Wartung der Heizungsanlage,
  • Pflasterarbeiten auf dem Hof vor dem Haus,
  • Gebühren für den Schornsteinfeger oder die Kontrolle des Blitzableiters,
  • Verlegung von Bodenbelägen wie Fliesen, Teppich oder Parkett,
  • Modernisierung der Einbauküche oder des Badezimmers,
  • Renovierung bei Umzug
  • bei Wohnungseigentümergemeinschaften Kosten für Handwerkerleistungen.


Nicht abgesetzt werden können die Materialien, die für die Arbeiten nötig sind (z. B. Tapeten, Farben, Fliesen). Um eine Rechnung geltend machen zu können, müssen die Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen werden. Die Aufteilung kann auch prozentual erfolgen. Außerdem ist es wichtig, dass die Rechnungen per Überweisung und keinesfalls in bar gezahlt werden. Die Kontoauszüge sowie die Rechnung müssen als Nachweis aufgehoben werden!

Sonderfall Mieter: Mieter können ebenfalls Steuervergünstigungen nutzen, wenn sie Handwerkerarbeiten im Haushalt selbst in Auftrag geben. Hier sind auch Kosten, die sich in der Nebenkostenabrechnung verbergen, ansetzbar.

Sonderfall Vermieter: Vermieter, die eine Wohnung oder ein Haus vermieten und Renovierungsarbeiten durchführen lassen, können diese jedoch nur als Werbungskosten für die Erzielung von Mieten und Pachten geltend machen!

Für Fragen rund um Ihre Immobilie stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Alle Steuertipps sind im Einzelfall mit einem Steuerberater zu überprüfen.

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