Mietpreisbremse vom Bundestag beschlossen

veröffentlicht am: 05.03.2015

Mit der heute beschlossenen Einführung der Mietpreisbegrenzung bei der Wiedervermietung Mietpreisbremse) greift der Gesetzgeber massiv und in vollkommen unverhältnismäßiger Weise in das Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 GG) und in die Vertragsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG ein. „Das Vorhaben ist verfassungswidrig“, konstatiert Rechtsanwalt Gerhard Frieser, Vorsitzender von Haus & Grund Nürnberg.

„Die Mietpreisbremse ist schlechthin ungeeignet, die mit ihr verfolgten Ziele zu erreichen, also die Wohnungsnot zu bekämpfen und den Markt für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen zu öffnen“, führt Frieser weiter aus.

„Auch die Verdrängung ärmerer Bewohner durch den Zuzug wohlhabenderer Bevölkerungsgruppen, die Gentrifizierung, lässt sich so nicht verhindern“. Vielmehr begünstigt die Mietpreisbremse die weitere Wohnraumverknappung und fördert die qualitative Verschlechterung des Mietwohnungsbestandes. Darüber hinaus greift die Mietpreisbremse in bestimmten Fallkonstellationen auch in die Substanz des Eigentums ein. Dies ist die Grenze jeder Grundrechtsverkürzung durch inhalts- und schrankenbestimmende Regelungen. Dabei ist schon heute die private Vermietung – auch ohne die Mietpreisbremse – ein Nullsummenspiel. Bei 8,5 Prozent der privaten Vermieter führt die Vermietung sogar zu Verlusten.

Wohnsituation in Nürnberg

Die Wohnraumsituation in Nürnberg ist in keiner Weise mit Städten wie z.B. in München vergleichbar. „Für Nürnberg sehen wir schon die sogenannten Tatbestandsvoraussetzungen nicht erfüllt, wonach die `ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet´ sein muss“, erklärt Frieser weiter.

Haus & Grund Nürnberg sieht rechtliche Bedenken gegen eine Aufnahme in den Anwendungsbereich der Mietpreisbremse. So rangiert Nürnberg im Ranking der bundesweiten ortsüblichen Vergleichsmieten lt. F+B – Index 2014 allenfalls auf Platz 45.

In jedem Falle bestraft man durch die geplanten Reglementierungen gerade die Vermieter, die in der Vergangenheit moderate Mieten verlangt haben bzw. weit unter dem ortsüblichen Niveau vermietet haben. Die gilt insbesondere für strukturschwache Bereiche in Nürnberg (z.B. Südstadt), wo Vermieter die z.B. aus dem Sozialen Wohnungsbau kommen, dringend darauf angewiesen sind, ihre Miete Schritt für Schritt an ein ortsübliches Niveau heranzuführen, um Mittel für die Anpassung der Immobilien an ein zeitgemäßes Niveau zu mobilisieren. Im Übrigen zwingt man durch solche Signale zurückhaltende Vermieter gerade dazu, auch dafür zu sorgen, sich jetzt mehr an der ortüblichen Miete zu orientieren und regelmäßiger die Miete anzupassen. Folglich wird Mietern damit ein Bärendienst erwiesen.

Sofern in Nürnberg Probleme bestehen, liegen die im Bereich des sozialen Wohnungsbaues, die durch Mietpreisbremsen für freifinanzierte Wohnungen, keinesfalls zu lösen sind. Nur mit einer attraktiveren Förderung von Sozialwohnungen lasse sich hier der Wohnungsbau anzukurbeln.

Das Problem in Städten wie Nürnberg ist im freifinanzierten Wohnungsbau allenfalls ein qualitatives Wohnungsproblem, wonach Wohnungen in Wunschgegenden mit Wunschausstattung derzeit nicht ausreichend zur Verfügung stehen. „Von Wohnungsnot i.S.v. § 558 BGB kann nicht die Rede sein“, hebt Rechtsanwalt Frieser auch im Sinne seiner rund 10.000 Vereinsmitglieder hervor. Diese Situation ist nur durch Förderungen qualitativ hochwertigen Wohnungsbaus mit entsprechender Ausweisung von geeigneten Flächen zu meistern.

Weitere Informationen unter:

www.hausundgrund-nuernberg.de